4.2.2012
Die Sterbegeldversicherung
Der Gesetzgeber sieht bei Tod kein Sterbegeld mehr vor.Vielmehr muss die Familie, bzw. die Hinterbliebenen für die Kosten der Beerdigung aufkommen.
Eine Sterbegeldversicherung kann hier Abhilfe schaffen, da eine solche Sterbegeldversicherung auch ihne Gesundheitsfragen abschließbar ist. Zwar ist eine Warte- bzw. Karrenzzeit zu beachten, da der maximale Versicherungsschutz erst nach ein paar Monaten voll zur Vergügung steht, doch im Grunde genommen ist die Sterbegeldversicherung eine super Möglichkeit bis zu 25.000 Euro für den Todesfall zu einem bezahlbaren Beitrag abzusichern. Auch, wenn der Tod erst deutlich später eintritt, bietet die Sterbegeld die Möglichkeit der verzinslichen Geldanlage. Die eingezahlten Beiträge sind demnach nicht verloren, sondern es kommt so oder so früher oder später zu einer angemessenen Auszahlung an die Hinterbliebenen. Wer es klug anstellt und den Erben direkt als Versicherungsnehmer einträgt, spart sich sogar die Erbschaftssteuer. Denn so wird das angesparte Kapital bei Tod als Versicherungsleistung steuerfrei an den Begünstigten ausgezahlt, ohne dass Erbschaftssteuer oder ähnliches fällig wird. Das ist vielen nich gar nicht bewusst gewesen.
Eine Sterbegeldversicherung kann hier Abhilfe schaffen, da eine solche Sterbegeldversicherung auch ihne Gesundheitsfragen abschließbar ist. Zwar ist eine Warte- bzw. Karrenzzeit zu beachten, da der maximale Versicherungsschutz erst nach ein paar Monaten voll zur Vergügung steht, doch im Grunde genommen ist die Sterbegeldversicherung eine super Möglichkeit bis zu 25.000 Euro für den Todesfall zu einem bezahlbaren Beitrag abzusichern. Auch, wenn der Tod erst deutlich später eintritt, bietet die Sterbegeld die Möglichkeit der verzinslichen Geldanlage. Die eingezahlten Beiträge sind demnach nicht verloren, sondern es kommt so oder so früher oder später zu einer angemessenen Auszahlung an die Hinterbliebenen. Wer es klug anstellt und den Erben direkt als Versicherungsnehmer einträgt, spart sich sogar die Erbschaftssteuer. Denn so wird das angesparte Kapital bei Tod als Versicherungsleistung steuerfrei an den Begünstigten ausgezahlt, ohne dass Erbschaftssteuer oder ähnliches fällig wird. Das ist vielen nich gar nicht bewusst gewesen.



